Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Auf den ersten Blick erwecken die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen einen recht einfachen Anschein, der sich allerdings auf den zweiten Blick schnell als ein sehr komplexes Gebilde entpuppt:
Es gibt freiwillige und verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Ein Teil der Untersuchungen ergibt sich aus staatlichen Vorschriften, andere aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, wieder andere aus betrieblichen Notwendigkeiten. Viele Untersuchungen sind standardisiert, aber nicht alle. Für nur noch wenige muss der durchführende Arzt ermächtigt sein, die meisten anderen Untersuchungen dürfen nur von Arbeitsmedizinern und ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Und die Umsatzsteuer, die ist auch gesondert geregelt

Beispielhaft sei hier erwähnt:

  • Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen von G 1 bis 46
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), einschliefllich Leistungsgutachten
  • Tauglichkeitsuntersuchungen
  • Schutzimpfungen für Auslandsaufenthalte - Reisemedizin
  • Grippeschutz-Impfungen
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Passgenaue arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Bewertung psychischer Belastungen
  • Betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement