Arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsmedizinische Betreuung im Betrieb

Zentrale Aufgabe des Betriebsarztes ist die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Förderung und Erhaltung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten im Betrieb sowie zumindest teilweise deren Wiederherstellung.

Die vom Gesetzgeber definierten Aufgaben eines Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aufgeführt. Demnach gibt es vier Schwerpunkte:

Beratung
Beraten werden alle Personen, die mit dem Arbeitsschutz zu tun haben, insbesondere der Arbeitgeber. Diese Beratung bezieht sich auf alle relevanten Bereiche von der Betriebsanlage über die sanitären Einrichtungen und technischen Arbeitsmittel bis hin zu konkreten Arbeitsprozessen (Arbeitszeiten, Rhythmus, Pausen, Ablauf, Bedingungen etc.). Auch die "Erste Hilfe" sowie Fragen des Arbeitsplatzwechsels und die Eingliederung Behinderter sowie längerfristig Erkrankter gehören dazu.

Untersuchung
Betriebsärzte untersuchen die Beschäftigten in Hinblick auf die Gefährdung durch ihre jeweilige Tätigkeit und beraten sie diesbezüglich. Die moderne politische Auffassung von dieser Untersuchungstätigkeit geht hier von einem Recht des Beschäftigten auf Untersuchung aus, wobei er selbst entscheidet, ob er dieses geltend macht.

Beobachtung
Die Durchführung des Arbeitsschutzes ist zu beobachten. Dies soll im Einzelnen geschehen durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten, durch Achten auf die Benutzung von Körperschutzmitteln und die Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Neben den schon aufgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen,
bieten wir außerdem an:

  • Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach dem ASiG
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Ergonomieberatung
  • Gesundheitstage
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
  • Untersuchungen zur Einsatzfähigkeit
  • Arbeitsplatz-Analysen
  • Reihenuntersuchungen im Betrieb oder in unserem Zentrum
  • Beratungen der Unternehmensleitung, Mitarbeiter-Vertretung und der Schwerbehinderten-Vertretung und Mitarbeiter/innen des Unternehmens.
  • Suchtberatung